Adlehm's Blog

11/06/2011

Berufsbildung – eine Verbundaufgabe

 Im  Gegensatz zu Deutschland, wo jedes Bundesland sein eigenes Bildungs-Süppchen kocht, ist in der Schweiz die schrittweise Reformierung der Bildungslandschaft hin zu einem konkurrenzfähigen modernen Bildungssystem eine nationale Aufgabe, bei der auch viel Geld in die Hand genommen wird.

Die Berufsbildung ist hierbei eine Verbundaufgabe von Wirtschaft und Staat, insbesondere von

  1. Bund
  2. Kantonen und
  3. Organisationen der Arbeit (OdA).

Die Berufsbildung untersteht hier somit dem Eidgenössichen Volkswirtschaftsdepartement (EVD), genauer gesagt dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT). Der Bund übernimmt die strategische Steuerung und Entwicklung und leistet bis zu 25 % der Kosten, die die öffentliche Hand trägt. Er erlässt alle Bildungsverordnungen (BIVO), die jeweils genau definieren, was den betreffenden Beruf ausmacht und was die Bildungsinhalte sind. Es gibt 256 reglementierte Berufe mit EFZ-Abschluss und 54 Anlernberufe mit EBA-Abschluss.

Die Kantone übernehmen die Umsetzung der Berufsbildung und die Lehraufsicht, finanzieren die Berufsfachschulen (BFS) und tragen weitere Kosten der öffentlichen Hand abzüglich der Beiträge des Bundes und einiger Gemeinden.

Die entsprechende Dienststelle zum Vollzug der Vorschriften über die Berufsbildung ist das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung des jeweiligen Kantons. Es übernimmt hier wichtige Funktionen, u.a.:

  • Berufs- und Studienberatung
  • Lehraufsicht
  • Überprüfen von Lehrverträgen auf Einhaltung des Arbeitsrechts
  • Organisation der Lehrabschlussprüfungen mit EFZ und Stellen der Prüfungskommissionen
  • Entrichten der Schulgelder (auch an ausserkantonale BFS für Auszubildende in seltenen Berufen, welche im eigenen Kanton nicht angeboten werden können, z.B. Exoten wie Sennensattler oder Korbflechter)
  • Erteilung von Ausbildungsbewilligungen an Betriebe

Details zum Kanton Thurgau lassen sich beim ABB Thurgau erfahren.

Die OdA (Berufsverbände und Branchenorganisationen) übernehmen Steuerungsaufgaben der eigentlichen Ausbildung für ihre Mitgliedsbetriebe betr. Bildungsinhalte und Ausbildungsplätze und beteiligen sich u. a. an den Kosten der überbetrieblichen Kurse (üK).

Der Lehrbetrieb übernimmt die Kosten der betrieblichen Bildung (Lohn, Aufwendungen für Arbeitsplätze, Entschädigung für Aufwendungen des Lernenden).

Andererseits tragen die Berufslernenden zum grössten Teil selbst zur Kostendeckung ihrer betrieblichen Ausbildung bei – nämlich durch den Erlös ihrer produktiven Arbeit.

Die Kosten-Nutzen-Rechnung geht für alle Beteiligten auf: die jungen Lernenden erwerben Berufs- und Handlungskompetenz, die Betriebe sichern sich ihren Nachwuchs und die Wirtschaft bleibt konkurrenzfähig.

Erstelle kostenlos eine Website oder ein Blog auf WordPress.com.